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Aug

Wie stelle ich ein Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Sonstige Fragen, Verbraucherschutz

Für die Anfrage genügt ein Schreiben, in dem die Offenlegung aller Daten zur eigenen Person nach § 34 BDSG gefordert wird. Ein mögliches Musterananschreiben kann wie folgt aussehen:

»Betreff: Auskunft zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke, betroffene Email-Adresse und Postanschrift (hier Ihre Anschrift nennen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf, folgende Auskünfte kostenlos zu erteilen:

Über welche gespeicherte Daten zu meiner Person bzw. zu der oben genannten Firma verfügen Sie?
Woher stammen diese Daten?
An welche Empfänger oder sonstige Stellen wurden und werden diese Daten weitergegeben?
Zu welchem Zweck erfolgt diese Speicherung?

Zusätzlich widerspreche ich der Nutzung und Übermittlung der Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung und bitte Sie, alle Daten, die Sie über mich bzw. die Firma gespeichert haben, zu löschen.

Ich setze Ihnen zur Erfüllung meiner Forderungen eine Frist bis zum
(hier ein Datum nennen, i. d. R. 14 Tage Zeit geben)

Sollten Sie diese Frist – wider Erwarten – nicht einhalten, sehe ich mich leider gezwungen, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten. Außerdem behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.

MfG

(hier Ihre Unterschrift einfügen)«

Damit haben Sie dann den ersten Schritt getan. In der Regel benötigen die Unternehmen 2 bis 4 Wochen für eine Antwort. Das hängt auch ganz von der Größe eines Unternehmens ab. Wenn Sie allerdings nach 4 Wochen nichts gehört haben, empfiehlt es sich schriftlich oder telefonisch nachzuhaken.

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Bernd Fuhlert

Bernd Fuhlert betreibt den Verbraucherschutz Blog, um Verbrauchern im alltäglichen Umgang mit dem Internet in Fragen rund um Social Media, Datenschutz und Privatsphäre zur Seite zu stehen. Durch seine langjährige Erfahrung und seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Revolvermänner GmbH ist er seit Jahren in den Bereichen Social Media, Datenschutz und Haftungsmanagement für seine Kunden tätig. Bernd Fuhlert freut sich über eine rege Diskussion in den Kommentaren seiner Blogartikel und nimmt auch gern Themenvorschläge entgegen.

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