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Jan

Welche Arten von Daten gibt es?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Privatsphäre, Sonstige Fragen

Bestimmte Daten unterliegen je nach Qualität und Kategorie besonderem Schutz. Dazu zählen nach BDSG

Personenbezogene Daten nach § 3 (9) BDSG, also Angaben über die Gesundheit, Sexualleben, Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder politische Meinung.

Daten nach § 42a BDSG, d. h. alle Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, sie sich auf strafbare Handlungen bzw. Ordnungswidrigkeiten beziehen oder personenbezogene Daten zu Bank- und Kreditkartenkonten.

Mitarbeiterdaten nach § 32 BDSG
, also alle Angaben die ein Arbeitgeber im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses von seinen Arbeitnehmern gespeichert hat.
Wie diese Daten geschützt werden müssen, dazu gibt der § 9 BDSG eine Orientierung.

Jedes Unternehmen muss also bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen. Welche Verantwortung insbesondere Auskunfteien haben, wird deutlich, wenn vor Augen geführt welche Daten Auskunfteien speichen.

Identifikationsdaten: Name, Adresse, Geburtsdatum und frühere Anschriften dienen dazu, die Daten richtig zuzuordnen und Personenverwechslungen zu vermeiden.

Negativdaten: Daten zum Zahlungsverhalten dürfen Auskunfteien nur dann verwenden, wenn diese eindeutig Rückschlüsse auf die Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit der betroffenen Person zulassen. Eine offene Forderung darf beispielsweise nur dann an eine Auskunftei eingemeldet werden, wenn sie unbestritten, mehrmals angemahnt und trotz Fälligkeit nicht bezahlt worden ist. Daneben speichern Auskunfteien Schuldnerverzeichniseinträge und Informationen zu Insolvenzverfahren.

Positivdaten: Kreditinstitute dürfen Angaben über finanzielle Belastungen, wie z. B. laufende Kredite oder Bürgschaften, ohne Einwilligung der betroffenen Person an Auskunfteien übermitteln.

Andere Stellen benötigen in Regel für die Anfrage von Daten (z. B. Handyvertrag) eine Einwilligung.

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Bernd Fuhlert

Bernd Fuhlert betreibt den Verbraucherschutz Blog, um Verbrauchern im alltäglichen Umgang mit dem Internet in Fragen rund um Social Media, Datenschutz und Privatsphäre zur Seite zu stehen. Durch seine langjährige Erfahrung und seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Revolvermänner GmbH ist er seit Jahren in den Bereichen Social Media, Datenschutz und Haftungsmanagement für seine Kunden tätig. Bernd Fuhlert freut sich über eine rege Diskussion in den Kommentaren seiner Blogartikel und nimmt auch gern Themenvorschläge entgegen.

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