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Jan

Über die (Un-)Sicherheit Ihrer Lebens- und Rentenversicherungen

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Internet, Sonstige Fragen, Verbraucherschutz

Angesichts der nun schon jahrelang stattfindenden Debatte um Niedrig- und Minuszinsen, (dies in Folge von bzw. in Verbindung mit) der sich immer weiter aufblähenden Staatsverschuldungen und den -zum Teil daraus folgenden- Problemen der Versicherer auch nur die Garantiezinsen für ihre bestehenden Verträge zu erwirtschaften, sollten Sie sich einmal mit der Sicherheit Ihrer Lebens- und Rentenversicherungsverträge beschäftigen. Denn was geschieht mit Ihrer Altersvorsorge, wenn Ihr Lebens- oder Rentenversicherer aufgrund der oben genannten Probleme in eine ernste Schieflage gerät?

Dieses Szenario regelt der §314 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Er zeigt auf, was die oberste Finanz-Aufsichtsbehörde (BaFin) im Falle der drohenden Insolvenz eines Versicherungsunternehmens anordnen kann. Die wesentlichen Zitate sind in ihrer Brisanz:

• Abs. 1: „Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.“
• Abs. 2: „… kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen… Bei der Herabsetzung werden die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.“ (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__314.html)

Setzt man dies in Verbindung mit den warnenden Äußerungen von Felix Hufeld (zunächst bspw. in einem Interview der Börsenzeitung 2014 als Chef der Versicherungsaufsicht innerhalb der BaFin, dann bspw. im diesjährigen April im Handelsblatt als Chef der gesamten Behörde), wie bspw. dass er eine zweistellige Anzahl von Versicherern unter (wie er es nennt) Manndeckung habe und dass er nicht ausschließen könne, dass in naher Zukunft „Versicherer aus dem Markt ausscheiden“ werden zeigt sich die Brisanz der (aktuellen) Lage. Dabei verschweigt er selbstverständlich noch, um welche Gesellschaften es sich dabei handelt beziehungsweise handeln könnte. (Quellen: https://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2014025025&titel und http://www.handelsblatt.com/my/finanzen/steuern-recht/recht/bafin-praesident-felix-hufeld-hoehere-strafen-fuer-banken-unbedingt/13469338.html)

Für viele Experten stellen diese Aussagen eine gezielte, öffentliche Vorbereitung auf die kommenden Entwicklungen dar. Zumindest Herr Hufeld wird sich künftig nicht vorwerfen lassen müssen, nicht auf diese Missstände bzw. drohenden Ereignisse hingewiesen zu haben.

Ein weiterer Aspekt:

Jeder mag für sich entscheiden, wie es heute um die Sicherheit von (Staats- und Unternehmens-)Schulden bestellt ist. Und somit von so genannten Schuldtiteln, Anleihen, Schuldverschreibung, Festverzinslichen Wertpapieren etc. Abhängig davon können Sie beurteilen, ob die Tatsache, dass 80 % der derzeit von den deutschen Versicherungen verwalteten 1500 Milliarden (!) Euro an Kundengeldern in Schuldtiteln investiert sind, Sie eher beruhigt oder eher beunruhigt. Von den doch eher mageren Rendite ganz zu schweigen.

Fazit:

• Wie auch bei Bank- und Sparkassenguthaben (und generell im Leben) gibt es bei Versicherungsverträgen keine 100%ige Sicherheit. Denn die Ihnen versprochenen Garantien sind nur so viel wert wie derjenige, der sie Ihnen gegeben hat.

• Ganz egal, ob Sie Einmalzahlungen oder laufende Rentenzahlungen erhalten sollen: Gerät Ihr Versicherer in Schieflage können diese Zahlungen wie genannt gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden. Da Sie dann jedoch nicht mehr reagieren können -denn auch der Rückkauf der Policen kann lt. Gesetz verboten werden- müssten Sie vorher agiert haben.

• Lassen Sie sich von einem unabhängigen Experten anhand der jährlichen Bestandsmitteilungen Ihres Versicherers die echte garantierte Rendite Ihrer Verträge ausrechnen. Sollten sich auch bei Ihnen in der Regel Renditen von weit unter 2% p.a. ergeben, stellen Sie sich die Frage nach dem Sinn dieser Verträge – nämlich mit Blick darauf, ob angesichts dieser geringen Renditen
o die oben genannten möglichen Risiken gerechtfertigt sind
o Ihre Altersvorsorgeziele überhaupt noch erreicht werden können.

• Die vielfältigen Investitions-Alternativen zu den klassischen Versicherungspolicen sollten Sie also zwingend mit in Ihren Überlegungen berücksichtigen – um dann auf der Basis Ihres neu erworbenen Wissens, statt auf der Basis von Vermutungen und Bauchgefühl, Ihre Entscheidungen welcher Art auch immer zu treffen.

Gastautor Jens Kregeloh, Geschäftsführer der schutzinvest® GmbH & Co. KG (www.schutzinvest.de)

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Bernd Fuhlert

Bernd Fuhlert betreibt den Verbraucherschutz Blog, um Verbrauchern im alltäglichen Umgang mit dem Internet in Fragen rund um Social Media, Datenschutz und Privatsphäre zur Seite zu stehen. Durch seine langjährige Erfahrung und seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Revolvermänner GmbH ist er seit Jahren in den Bereichen Social Media, Datenschutz und Haftungsmanagement für seine Kunden tätig. Bernd Fuhlert freut sich über eine rege Diskussion in den Kommentaren seiner Blogartikel und nimmt auch gern Themenvorschläge entgegen.

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