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Bernd Fuhlert

Bernd Fuhlert betreibt den Verbraucherschutz Blog, um Verbrauchern im alltäglichen Umgang mit dem Internet in Fragen rund um Social Media, Datenschutz und Privatsphäre zur Seite zu stehen. Durch seine langjährige Erfahrung und seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Revolvermänner GmbH ist er seit Jahren in den Bereichen Social Media, Datenschutz und Haftungsmanagement für seine Kunden tätig. Bernd Fuhlert freut sich über eine rege Diskussion in den Kommentaren seiner Blogartikel und nimmt auch gern Themenvorschläge entgegen.
15
Aug

Darf ich kopieren was ich will?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Sonstige Fragen

Sicherlich kennen Sie diese Frage aus dem Freundeskreis „Kannst Du mir nicht eine Kopie davon machen?“. Aber was ist hier legal und was ist illegal?

Grundsätzlich ist die Sache einfach. Um eine Kopie anzufertigen, ist nicht erlaubt einen Code zu knacken. Der sogenannte Kopierschutz darf also nicht umgangen werden. Mittlerweile enthalten auch Filme eine Möglichkeit eine „Digital Copy“ auf seinen PC zu laden.

Urheberrecht ist „tricky“. Dennoch können sie durchaus eine Kopie von Musik CD´s ohne Kopierschutz machen, wenn Sie diese nur für den privaten Gebrauch anfertigen. Allerdings darf diese CD nicht offensichtlich aus „dunklen Quellen“ stammen. Das gleiche gilt für einen digital zusammengestellten Sampler mit bis 15 Tracks. Ein Mittschnitt von Radiomusik ist ebenfalls möglich.

Besser die Finger lassen sollte jeder von unseriösen Websites, da hier nicht immer sofort klar ist, ob die Werke aus legalen Quellen stammen. Hier können bei einem Download eine Abmahnung und weitere rechtliche Konsequenzen drohen. Ob dies das Risiko wert ist, sollte jeder selbst einschätzen.

08
Aug

Wie stelle ich ein Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Sonstige Fragen, Verbraucherschutz

Für die Anfrage genügt ein Schreiben, in dem die Offenlegung aller Daten zur eigenen Person nach § 34 BDSG gefordert wird. Ein mögliches Musterananschreiben kann wie folgt aussehen:

»Betreff: Auskunft zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke, betroffene Email-Adresse und Postanschrift (hier Ihre Anschrift nennen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf, folgende Auskünfte kostenlos zu erteilen:

Über welche gespeicherte Daten zu meiner Person bzw. zu der oben genannten Firma verfügen Sie?
Woher stammen diese Daten?
An welche Empfänger oder sonstige Stellen wurden und werden diese Daten weitergegeben?
Zu welchem Zweck erfolgt diese Speicherung?

Zusätzlich widerspreche ich der Nutzung und Übermittlung der Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung und bitte Sie, alle Daten, die Sie über mich bzw. die Firma gespeichert haben, zu löschen.

Ich setze Ihnen zur Erfüllung meiner Forderungen eine Frist bis zum
(hier ein Datum nennen, i. d. R. 14 Tage Zeit geben)

Sollten Sie diese Frist – wider Erwarten – nicht einhalten, sehe ich mich leider gezwungen, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten. Außerdem behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.

MfG

(hier Ihre Unterschrift einfügen)«

Damit haben Sie dann den ersten Schritt getan. In der Regel benötigen die Unternehmen 2 bis 4 Wochen für eine Antwort. Das hängt auch ganz von der Größe eines Unternehmens ab. Wenn Sie allerdings nach 4 Wochen nichts gehört haben, empfiehlt es sich schriftlich oder telefonisch nachzuhaken.

02
Aug

Ich möchte wissen, welches Unternehmen Daten über mich hat. Was muss ich tun?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Privatsphäre

Eine umfassende Abfrage eines Einzelnen, welche personenbezogen Daten über ihn alle Unternehmen Deutschlands gespeichert haben, gibt es nicht. Vielmehr muss der Einzelne bei Unternehmen gezielt nachfragen und als Voraussetzung ein berechtigtes Interesse an der Nachforschung darlegen können. Dies ist z.B. bei allen großen Auskunfteien der Fall, aber auch bei Firmen, die im Internet zu Einkaufszwecken aufgesucht wurden sowie bei Arbeitgebern oder Firmen, bei denen man sich beworben hat. Dann ist die nachfragende Person im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „Betroffener“.

Dieser hat nach § 34 (1) BDSG ein Recht auf Auskünfte, welche Daten zu seiner Person gespeichert sind und woher diese Daten stammen. Ferner müssen das angefragte Unternehmen die Empfänger oder Kategorien von Empfängern nennen, an die die Daten weitergeben wurden und auch den Zweck der Datenspeicherung offen legen.

29
Jul

Ab wann schließe ich einen gültigen Vertrag im Internet ab?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Sonstige Fragen, Verbraucherschutz

Beim Internet-Einkauf gelten wie beim Kauf vor Ort die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach kommen Verträge durch Angebot und Annahme zustande. Wer bei einem Internet-Shop bestellt, macht ein Angebot, das der Händler annehmen oder ablehnen kann. Das Aussuchen, Markieren oder Einstellen eines Produkts in den virtuellen Warenkorb hat rechtlich keine Konsequenzen.

Drückt der Shopbesucher auf den Button „Bestellung absenden“ oder „diesen Artikel kaufen“, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Erst wenn der Händler die Ware zuschickt oder bestätigt, dass die Bestellung eingegangen und in den nächsten Tagen versandt wird, haben beide Seiten einen gültigen Vertrag abgeschlossen. Der Kunde kann auf die Lieferung pochen, der Händler im Anschluss daran auf die Bezahlung.

Kann der Händler Schnäppchen nicht liefern, muss sich der Kunde nicht mit einem Ersatz abspeisen lassen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte eine AGB- Klausel moniert, wonach dem Kunden „braune statt schwarze Schuhe zugesandt werden“ könnten. Das sei dem Online-Shoper nicht zuzumuten, befanden die obersten Richter (BGH, Az. VIII ZR 284/04).

Der Käufer kann nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge fast jede Bestellung mindestens zwei Wochen lang widerrufen oder die Ware zurückgeben (siehe Ausnahmen). Das gilt auch für Verträge über Waren, die der Kunde auf Internetauktionen von einem Händler ersteigert (Paragraf 312d BGB)

Ausnahmen: Immobilien, Versicherungen, Maßanfertigungen, Urlaubsreisen….)

Die zweiwöchige Frist beginnt erst, wenn die Ware eingetroffen ist und der Verkäufer beim Vertragsabschluss deutlich und unmissverständlich über das Widerrufsrecht belehrt hat. Der Händler muss dem Käufer eine Widerrufsbelehrung in „Textform“ zuschicken, das heißt per Post, als E-Mail oder PDF. Trifft die Belehrung erst nach Abschluss des Vertrages ein, hat der Kunde einen Monat Bedenkzeit (Paragraf 355 BGB Absatz I Satz 2)

Versteckt der Dienstleister den Preis irgendwo im Kleingedruckten, wie bei vielen Abofallen im Netz, kommt in der Regel kein Vertrag zustande, der aufgelöst werden müsste. Der Kunde braucht dann auch ohne Widerruf nicht zu zahlen. Entscheidend ist jedoch die Bewertung des Einzelfalls.

Wenn eine Widerrufsbelehrung komplett fehlt, haben Käufer sogar unbefristet Zeit, ihren Vertrag rückgängig zu machen.

26
Jul

Kann ich auf die Akzeptanz meiner EC-Karte bestehen, auch wenn der Betrag der Rechnung unter 5 Euro liegt?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Sonstige Fragen, Verbraucherschutz

Wer beispielsweise im Supermarkt oder an der Tankstelle kleinere Beträge wie 4,98 Euro mit der EC-Karte bezahlen will, dem wird bisweilen mitgeteilt, dass eine Kartenzahlung nur ab einem festen Mindestbetrag wie 5, 10 oder auch 20 Euro möglich sei. Das ist rechtens, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine entsprechende Regelung mit Angabe des genauen Mindestbetrages steht. Wird in den AGB lediglich die Möglichkeit einer Kartenzahlung ohne Mindestbetrag genannt, darf der Verkäufer keinen Mindestbeitrag verlangen.

Auch Banken und Kreditkartenunternehmen können für das Abheben am Geldautomaten in ihren AGB Mindestbeträge festsetzen. Dies geschieht allerdings schon automatisch, da eine Auszahlung sowieso nur in Geldscheinen, also ab mindestens 5 Euro, möglich ist.

Tipp: Kleinere Beträge sollten ohnehin wegen steigender Kontogebühren nur in Ausnahmefällen mit der EC-Karte beglichen werden.