Posts Tagged ‘§ 34 BDSG’

08
Aug

Wie stelle ich ein Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Sonstige Fragen, Verbraucherschutz

Für die Anfrage genügt ein Schreiben, in dem die Offenlegung aller Daten zur eigenen Person nach § 34 BDSG gefordert wird. Ein mögliches Musterananschreiben kann wie folgt aussehen:

»Betreff: Auskunft zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke, betroffene Email-Adresse und Postanschrift (hier Ihre Anschrift nennen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf, folgende Auskünfte kostenlos zu erteilen:

Über welche gespeicherte Daten zu meiner Person bzw. zu der oben genannten Firma verfügen Sie?
Woher stammen diese Daten?
An welche Empfänger oder sonstige Stellen wurden und werden diese Daten weitergegeben?
Zu welchem Zweck erfolgt diese Speicherung?

Zusätzlich widerspreche ich der Nutzung und Übermittlung der Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung und bitte Sie, alle Daten, die Sie über mich bzw. die Firma gespeichert haben, zu löschen.

Ich setze Ihnen zur Erfüllung meiner Forderungen eine Frist bis zum
(hier ein Datum nennen, i. d. R. 14 Tage Zeit geben)

Sollten Sie diese Frist – wider Erwarten – nicht einhalten, sehe ich mich leider gezwungen, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten. Außerdem behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.

MfG

(hier Ihre Unterschrift einfügen)«

Damit haben Sie dann den ersten Schritt getan. In der Regel benötigen die Unternehmen 2 bis 4 Wochen für eine Antwort. Das hängt auch ganz von der Größe eines Unternehmens ab. Wenn Sie allerdings nach 4 Wochen nichts gehört haben, empfiehlt es sich schriftlich oder telefonisch nachzuhaken.

02
Aug

Ich möchte wissen, welches Unternehmen Daten über mich hat. Was muss ich tun?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Privatsphäre

Eine umfassende Abfrage eines Einzelnen, welche personenbezogen Daten über ihn alle Unternehmen Deutschlands gespeichert haben, gibt es nicht. Vielmehr muss der Einzelne bei Unternehmen gezielt nachfragen und als Voraussetzung ein berechtigtes Interesse an der Nachforschung darlegen können. Dies ist z.B. bei allen großen Auskunfteien der Fall, aber auch bei Firmen, die im Internet zu Einkaufszwecken aufgesucht wurden sowie bei Arbeitgebern oder Firmen, bei denen man sich beworben hat. Dann ist die nachfragende Person im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „Betroffener“.

Dieser hat nach § 34 (1) BDSG ein Recht auf Auskünfte, welche Daten zu seiner Person gespeichert sind und woher diese Daten stammen. Ferner müssen das angefragte Unternehmen die Empfänger oder Kategorien von Empfängern nennen, an die die Daten weitergeben wurden und auch den Zweck der Datenspeicherung offen legen.