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12
Jun

Ganz schon app-gebrüht, was da so passiert

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Privatsphäre, Social Media, Software, Sonstige Fragen

Smartphones und Computer Tablets bergen jede Menge unerwartete Tücken, die nach der Installation von sogenannten „Apps“ entstehen können. Das sind  kleine Anwendungsprogramme, die Smartphone- und Tablets-Nutzer auf ihren mobilen Endgeräten herunterladen können, um sich damit den Alltag oder verschiedene Aufgaben zu erleichtern. Solche Apps prognostizieren beispielsweise auf Fingertipp das Wetter für die nächsten Tage am aktuellen Standort, präsentieren brandaktuelle Fußballergebnisse, zeigen das örtlich nächste gut bewertete Restaurant und bieten ein buntes Angebot für Spielefans jeden Alters. Viele Apps werden zwar kostenlos angeboten, dahinter steckt jedoch bei einigen Programmen die klassische Abofalle.

Gratis App bedeutet nicht „Alles gratis“

Denn trotz kostenlosem Download der App für den User, soll sich für den jeweiligen Anbieter die Erstellung der App auszahlen. Dies geschieht mit Hilfe von Werbung. Zum Teil lauern hinter den Einblendungen allerdings Kosten- und Abofallen, die beim Antippen sofort zuschlagen und sich später auf der Mobilfunkrechnung des neugierigen Nutzers wiederfinden. Selbst bei Spielen für Kinder schrecken App-Anbieter und Werbetreibende nicht vor versteckten Kostenfallen zurück. Für die Kids nicht überschaubar, landeten diese oft bei kostenpflichtigen Spielen oder wurden mit eingeblendeten Werbeflächen neugierig gemacht.

Die Fallen: Einige dieser Werbeanzeigen übertragen automatisch die Kennnummer des Handys sobald sie berührt werden. Damit können Abzocker hinter der Anzeige über die Handyrechnung Geld abbuchen lassen. Was viele nicht wissen: Vielfach kaufen Telekommunikationsunternehmen die Forderungen für einen geringeren Preis auf, um sie dann als eigenen Anspruch geltend zu machen. Für den Verbraucher ist damit das Geld bei einer Abbuchungserlaubnis erst einmal weg.

Kinder stehen auch auf dem „Speiseplan“

Leider haben viele Abzocker vor allem auf Kids auf dem „Speiseplan“. Schließlich überlassen die Eltern ihr Handy gerne mal dem Nachwuchs, damit dieser sich auch mit der neuen Technik vertraut macht oder aber bei einem Restaurantbesuch, wenn das Essen auf sich warten lässt. Beliebte Apps bei den kleinen Handynutzern sind „Sprechender Kater Tom“ oder „Talking Gina“. Diese und viele andere kostenlose Apps finanzieren sich durch Anzeigen, die laufend in der App auftauchen. Das ist meistens der Moment in dem die Kinder sagen: „Das geht nicht mehr weiter!“ Wenn aber das Kind nun statt die Eltern zu fragen, versehentlich auf den falschen Button klickt, schließt es ein Abo ab – und die Eltern sind künftig im Extremfall bis zu 30 Euro im Monat los.

Bemerkt der Handykunde frühzeitig, dass ein zu hoher Betrag eingezogen wurde, kann er sein Geld zurückbuchen und Widerspruch gegen die Forderungen für die Abofalle einlegen. Allerdings hat er dann seine Handyrechnung nicht komplett bezahlt. Regressanforderungen des Telekommunikationsanbieters sind nicht ausgeschlossen. Spätestens dann sollte man einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.

Leider fällt es vielen Handynutzern erst viel später auf, dass Sie in die „Falle getappt“ sind. Das liegt vor allem daran, dass die wenigsten Nutzer in der Regel die eigene Telefonrechnung exakt prüft. Hier wird oft nur eine Plausibilitätsprüfung gemacht nach dem Motto: „65 Euro passt“. Hier bieten sich also Flatrates an, die Festnetz, Mobil und Datenpakete enthalten, weil diese eine klare Kostenkontrolle ermöglichen.

Abo-Bestätigung, die keine ist

Da die Anbieter  aber vom Gesetz gezwungen sind, über ein abgeschlossenes Abo zu informieren, erhalten Nutzer oft nur eine unklare Nachricht wie: „Die neuesten Spiele fuer dein Handy. Mit der Flatrate unbegrenzt runterladen.“ Dass damit ein Abo abgeschlossen wurde, ist für den Betroffenen nicht zu erkennen.

Wichtig ist es daher vor allem, präventiv tätig zu sein. Kleinkinder sollten ein Smartphone nur dann in die Hand bekommen, wenn die Funktion „Mobile Daten“ ausgeschaltet ist. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass mit einem einfachen Klick auf  Apps oder Banner schon Kosten entstehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bei seinem Netzanbieter (O2, Vodafone, Telekom) eine Drittanbietersperre zu beantragen. Zwar können nicht alle Anbieter diese Sperre einrichten, aber Fragen kostet bekanntlich nichts. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Netzbetreiber unterbinden dann den Forderungseinzug, damit Drittanbieter nicht mehr über Ihre Handy-Rechnung Abopreise berechnen dürfen.