13
Sep

Ohne Datenschutz hat der gute Ruf keine Chance

Written by admin. Posted in Datenschutz, Internet, Privatsphäre, Social Media, Sonstige Fragen

Die Recherche über den Ruf einer Person beginnt oft im Internet. Ein professionelles Online Reputation Management hilft dabei, die eigene Reputation im Internet nachhaltig positiv zu besetzen. Suchmaschinen sind heute die digitale Visitenkarte von Personen. Alle Stakeholder-Gruppen nutzen das Internet vor allem zur Recherche gleichermaßen: für alle bietet das Internet die wichtigste Quelle zur Meinungsbildung.

24
Jul

Verstößt der „Like it“ Button von Facebook gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen bzw. Marktverhalten?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Privatsphäre, Social Media

Der „Like it“ Button bewirkt einen Abruf von Daten auf den Facebook Servern. Dabei wird zurzeit ein Cookie von Facebook gesetzt. Wenn der Nutzer beim weiteren Surfen im Netz Seiten aufruft, die ebenfalls Facebook eingebunden haben, kann Facebook den Cookie wieder auslesen und damit den Nutzer reidentifizieren bzw. den Weg des Users im Web nachverfolgen. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich beim dem im Cookie enthaltenen Daten um Nutzungsdaten gemäß § 15 (1) Nr. 1 TMG.

18
Jul

Die 10 wichtigsten Privacy-Einstellungen bei Facebook

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Social Media

Facebook-Nutzer geben in der Standardeinstellung automatisch eine Vielfalt ihrer gespeicherten Daten öffentlich preis. Wer sich nicht als gläserner Facebook-Nutzer outen will, kann über verschiedene Menü-Einstellungen selbst steuern, welche Daten wem zugänglich sein sollen. So gehen Sie vor, um die 10 wichtigsten privaten Standard-Einstellungen zu ändern:

1. Eigene Facebook-Daten in Suchmaschinen ausschließen
Wer ausschließen will, dass sein Facebook-Account über Suchmaschinen wie Google gefunden werden kann, sollte folgende Einstellung vornehmen:
• Konto/Privatsphäre-Einstellungen
• Anwendungen und Webseiten/Einstellungen bearbeiten
• Öffentliche Suche/Einstellungen bearbeiten
• Häkchen im Kasten „Öffentliche Suche aktivieren“ rausnehmen

2. Freunden bestimmte Zugriffrechte zuordnen

Um Bekanntschaften in Listen unterschiedliche Zugriffsrechte wie z.B. ausschließlich „Beiträge von mir“ zu erteilen, ist wie folgt vorzugehen:
• Konto/Freunde bearbeiten
• Den Button „Liste erstellen“ anklicken´
• Liste benennen und die entsprechenden Freunde zuordnen

Unter „Privatsphäre-Einstellungen“ kann festgelegt werden, wer von den Freunden oder welche Freundesliste einzelne Bereiche sehen dürfen wie z.B. „Beiträge von mir“. Vorgehensweise:
• Auf „Benutzerdefiniert“ klicken
• „Diese Personen/Bestimmte Personen …“ wählen
• ausschließlich Einblicke in „Beiträge von mir“ gestatten.

3. Fotomarkierungen der eigenen Person auf Fremdfotos ausschließen
Wenn Freunde Sie auf einem Privatbild markieren, erfahren das in der Standardeinstellung „Alle Freunde“ sofort. Das kann mit folgenden Einstellungen verhindert werden:
• Konto/Privatsphäre-Einstellungen
• Funktionsweise von Markierungen
• Einstellungen bearbeiten/Profil-Sichtbarkeit
• Legen Sie fest, wer Fotos und Videos sehen kann, in denen Sie markiert wurden
• Unter „Benutzerdefiniert“ haben Sie die Möglichkeit, nur sich selbst anzugeben oder bestimmten Personen/Gruppen den Einblick zu gestatten.

4. Fotoalben, Profilbilder und handy-Uploads schützen
Alben, Profilbilder oder Handy-Uploads können immer noch standardmäßig für alle sichtbar sein, obwohl einzelne Fotos im eigenen Facebook-Account nur für den Freundeszugriff gekennzeichnet wurden. Eine Änderung dieser Einstellung geht so:
• Konto/Privatsphäre-Einstellungen
• Profil/Fotos/Alben
• Im Folgenden ist für jedes Album, Profilbild oder Handy-Upload einzeln festzulegen, wer diese sehen darf und wer nicht. Dazu klicken Sie Sie auf den „Einstellungen“-Button rechts unter jedem Foto und auf „Benutzerdefiniert“.

5. Anwendungen blockieren
Anwendungen, die Sie nicht haben wollen, können wie folgt blockiert werden:
• Konto/Privatsphäre-Einstellungen
• Anwendungen und Webseiten/Einstellungen bearbeiten
• Anwendungen, die du verwendest/Deaktivieren Plattform-Anwendungen
Einzelne auf die Pinnwand gepostete Anwendungen sind wie folgt zu blockieren:
• Klicken Sie auf das Kreuz rechts neben dem Eintrag. Dieses wird sichtbar, wenn Sie mit dem Cursor darüberfahren.
• Wählen Sie die zu blockierende Anwendung aus.

6. Einsehbarkeit von Kontaktdaten zuordnen
Standardmäßig sind für alle Freunde alle Kontaktinfos einsehbar. Das können Sie im eigenen Profil wie folgt ändern:
• Profil/Profil bearbeiten
• Kontaktinformationen
• Legen Sie fest, wer Ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sehen darf

7. Zugang zur Pinnwand verwalten
Sie können wählen, wer an Ihre Pinnwand posten oder Ihre Beiträge lesen darf. Mit folgender Einstellung kann die Pinnwand komplett blockiert werden:
• Konto/Privatsphäre-Einstellungen
• Funktionsweise und Verbindungen
• Bei „Wer kann an meine Pinnwand posten“ „Nur ich“ einstellen
Sollen Pinnwandeinträge nur von bestimmten Personen gelesen werden dürfen, ist folgende Einstellung zu wählen:
• Konto/Privatsphäre-Einstellungen
• Funktionsweise und Verbindungen
• Einstellungen bearbeiten
• Wer kann Pinnwandeinträge von anderen Personen in deinem Profil sehen?
• Dahinter liegenden Button anklicken und festlegen, wer Pinnwandeinträge lesen darf und wer nicht.

8. Freundeslisten vor Fremden verstecken
Private Freundesliste können wie folgt unsichtbar gemacht werden:
• Profil/Profil bearbeiten
• Freunde und Familie/Angezeigte Freunde
• Dahinter liegenden Button anklicken und festlegen, wer die Freundesliste sehen darf

9. Ältere Beiträge nur für bestimmte Zielgruppen sichtbar machen
Ältere Beiträge, die mit anderen Personen als den eigenen Freunden geteilt wurden, können wie folgt unsichtbar oder nur für bestimmte Zielgruppen zugänglich gemacht werden:
• Konto/Privatsphäre-Einstellungen
• Beschränke das Publikum für ältere Beiträge
• Sichtbarkeit älterer Beiträge verwalten
• Auf den Button „Alte Beiträge beschränken“ klicken

10. Zielgruppe für die Einsicht in eigenen Beziehungsstatus festlegen
Nicht jeder soll erfahren, ob sie noch oder wieder als Single leben oder noch oder schon wieder verheiratet sind? Kein Problem: Sie können wählen, ob überhaupt oder wem Ihr Beziehungsstatus offenbart werden soll:
• Profil
• Freunde und Familie
• Auf den Button hinter „Beziehungsstatus“ klicken und „Benutzerdefiniert“ wählen
• Unter der Auswahl „Das vor folgenden Personen verbergen“ können Sie die Zielgruppe bestimmen, die Ihren Beziehungsstatus nicht mehr sehen soll.

12
Jun

Ganz schon app-gebrüht, was da so passiert

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Privatsphäre, Social Media, Software, Sonstige Fragen

Smartphones und Computer Tablets bergen jede Menge unerwartete Tücken, die nach der Installation von sogenannten „Apps“ entstehen können. Das sind  kleine Anwendungsprogramme, die Smartphone- und Tablets-Nutzer auf ihren mobilen Endgeräten herunterladen können, um sich damit den Alltag oder verschiedene Aufgaben zu erleichtern. Solche Apps prognostizieren beispielsweise auf Fingertipp das Wetter für die nächsten Tage am aktuellen Standort, präsentieren brandaktuelle Fußballergebnisse, zeigen das örtlich nächste gut bewertete Restaurant und bieten ein buntes Angebot für Spielefans jeden Alters. Viele Apps werden zwar kostenlos angeboten, dahinter steckt jedoch bei einigen Programmen die klassische Abofalle.

Gratis App bedeutet nicht „Alles gratis“

Denn trotz kostenlosem Download der App für den User, soll sich für den jeweiligen Anbieter die Erstellung der App auszahlen. Dies geschieht mit Hilfe von Werbung. Zum Teil lauern hinter den Einblendungen allerdings Kosten- und Abofallen, die beim Antippen sofort zuschlagen und sich später auf der Mobilfunkrechnung des neugierigen Nutzers wiederfinden. Selbst bei Spielen für Kinder schrecken App-Anbieter und Werbetreibende nicht vor versteckten Kostenfallen zurück. Für die Kids nicht überschaubar, landeten diese oft bei kostenpflichtigen Spielen oder wurden mit eingeblendeten Werbeflächen neugierig gemacht.

Die Fallen: Einige dieser Werbeanzeigen übertragen automatisch die Kennnummer des Handys sobald sie berührt werden. Damit können Abzocker hinter der Anzeige über die Handyrechnung Geld abbuchen lassen. Was viele nicht wissen: Vielfach kaufen Telekommunikationsunternehmen die Forderungen für einen geringeren Preis auf, um sie dann als eigenen Anspruch geltend zu machen. Für den Verbraucher ist damit das Geld bei einer Abbuchungserlaubnis erst einmal weg.

Kinder stehen auch auf dem „Speiseplan“

Leider haben viele Abzocker vor allem auf Kids auf dem „Speiseplan“. Schließlich überlassen die Eltern ihr Handy gerne mal dem Nachwuchs, damit dieser sich auch mit der neuen Technik vertraut macht oder aber bei einem Restaurantbesuch, wenn das Essen auf sich warten lässt. Beliebte Apps bei den kleinen Handynutzern sind „Sprechender Kater Tom“ oder „Talking Gina“. Diese und viele andere kostenlose Apps finanzieren sich durch Anzeigen, die laufend in der App auftauchen. Das ist meistens der Moment in dem die Kinder sagen: „Das geht nicht mehr weiter!“ Wenn aber das Kind nun statt die Eltern zu fragen, versehentlich auf den falschen Button klickt, schließt es ein Abo ab – und die Eltern sind künftig im Extremfall bis zu 30 Euro im Monat los.

Bemerkt der Handykunde frühzeitig, dass ein zu hoher Betrag eingezogen wurde, kann er sein Geld zurückbuchen und Widerspruch gegen die Forderungen für die Abofalle einlegen. Allerdings hat er dann seine Handyrechnung nicht komplett bezahlt. Regressanforderungen des Telekommunikationsanbieters sind nicht ausgeschlossen. Spätestens dann sollte man einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.

Leider fällt es vielen Handynutzern erst viel später auf, dass Sie in die „Falle getappt“ sind. Das liegt vor allem daran, dass die wenigsten Nutzer in der Regel die eigene Telefonrechnung exakt prüft. Hier wird oft nur eine Plausibilitätsprüfung gemacht nach dem Motto: „65 Euro passt“. Hier bieten sich also Flatrates an, die Festnetz, Mobil und Datenpakete enthalten, weil diese eine klare Kostenkontrolle ermöglichen.

Abo-Bestätigung, die keine ist

Da die Anbieter  aber vom Gesetz gezwungen sind, über ein abgeschlossenes Abo zu informieren, erhalten Nutzer oft nur eine unklare Nachricht wie: „Die neuesten Spiele fuer dein Handy. Mit der Flatrate unbegrenzt runterladen.“ Dass damit ein Abo abgeschlossen wurde, ist für den Betroffenen nicht zu erkennen.

Wichtig ist es daher vor allem, präventiv tätig zu sein. Kleinkinder sollten ein Smartphone nur dann in die Hand bekommen, wenn die Funktion „Mobile Daten“ ausgeschaltet ist. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass mit einem einfachen Klick auf  Apps oder Banner schon Kosten entstehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bei seinem Netzanbieter (O2, Vodafone, Telekom) eine Drittanbietersperre zu beantragen. Zwar können nicht alle Anbieter diese Sperre einrichten, aber Fragen kostet bekanntlich nichts. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Netzbetreiber unterbinden dann den Forderungseinzug, damit Drittanbieter nicht mehr über Ihre Handy-Rechnung Abopreise berechnen dürfen.