Posts Tagged ‘Gewonnen’

02
Jul

„Sie haben gewonnen“. Was heißt das, wenn ich einen solchen Brief bekomme?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Internet, Privatsphäre, Verbraucherschutz

Egal ob die angeblich frohe Botschaft „ Sie haben gewonnen“ per Post, Telefon oder Email ins Haus flattert, es ist immer höchste Vorsicht geboten. Können Sie sich nicht an die Teilnahme bei einem entsprechenden Gewinnspiel erinnern oder ist der Veranstalter nicht bekannt, gibt es nur Eines: Ab in den Papierkorb damit oder schnell den Telefonanruf beenden. Beispiele: Finger weg von folgenden „Gewinnen“:

Masche 1: Der postalisch oder per Email angekündigte Gewinn z.B. einer Reise gilt nur für die 1.Person. Der Preis für die Zubuchung der 2. Person ist völlig überhöht. Wird  keine 2. Person dazu gebucht, ist ein heftiger Einzelzimmerzuschlag fällig. Fast immer landen die Gewinner in einem Hotel weit außerhalb der als Reiseziel genannten Stadt. Bei Nebenkosten wie Ausflüge oder Verpflegung wird kräftig zur Kasse gebeten. Bei sogenannten Kaffeefahrten werden die Gewinner in stundenlangen Verkaufsgesprächen zum Kauf minderwertiger und zu teurer Ware überredet. Folge: Die gewonnene Reise ist teurer als bei einer Buchung im Reisebüro.

Masche 2: Besonders beliebt ist der Gewinn eines preiswerten Handy-Tarifs. Grundgebühr und Abschlussgebühr entfallen. Im Gegenzug muss  jedoch ein ” kostenloser “ Vertrag über 24 Monate unterschrieben werden. Die Tarife für die Verbindungskosten liegen dann meist weit über dem Durchschnitt.

Masche 3: Um mehr über den Gewinn zu erfahren, muss ein Anhang in der Mail geöffnet werden, der Trojaner zum Ausspähen der Festplatte enthält und Online-Kontoabbuchungen des Betrügers ermöglicht.

Masche 4: Die Betrüger rufen wahllos Nummern an, um auf potenzielle Gewinnspiel-Teilnehmer zu treffen. Vor allem bei großen, bundesweit ausgeschriebenen Verlosungen sind die Chancen nicht schlecht, einen tatsächlichen Teilnehmer zu erwischen. Dann gaukeln sie einen großen Gewinn vor, um richtig abzocken zu können. Die „Gewinner“ sollen teure Hotlines anrufen, auf denen die vermeintlichen Gewinner minutenlang in Warteschleifen gehalten werden. Vom Gewinn ist letztlich nichts zu sehen. Auf der Telefonrechnung wartet hingegen eine teure Überraschung.

Gegen dubiose Anbieterfirmen mit Rechtsmitteln vorzugehen, hat oft wenig Aussicht Erfolg. Entweder sitzen sie im Ausland und sind nur schwer zu belangen, oder sie sind nach kurzer Zeit wieder vom Markt verschwunden, um unter neuem Namen und Adresse mit gleicher Masche erneut abzuzocken.

Tipp: Die Stiftung Warentest bietet gegen eine kleine Gebühr eine Liste unseriöser Anbieter. Bei zu hohen Telefonrechnungen und Kontoabbuchung zunächst den kompletten Betrag per Rücklastschrift zurückholen. Anschließend den Betrag ohne den strittigen Posten überweisen. Wie viel die Hotline genau abkassiert hat, erkennt man dabei auf jeder Rechnung unter dem Punkt Mehrwertdienste.  Zugleich ist der Telefonanbieter vom Grund der Teilzahlung zu unterrichten. Erfolgen Mahnungen bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Dann entscheidet das Gericht, ob z.B. der Tatbestand „Wucher“ vorliegt.