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17
Jul

Was muss ich rechtlich bei meiner privaten Webseite beachten?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Internet, Privatsphäre, Sonstige Fragen, Verbraucherschutz

Im Internet gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die Privatpersonen bei der Erstellung und dem Betrieb einer eigenen Homepage beachten sollten.

Domain
Die so genannte „Domain“ darf weder Namens- noch Marken- oder Kennzeichnungsrechte anderer verletzen! Ob die Wunschdomain noch frei ist, kann jeder schnell und kostenlos online über das Deutsche Network Information Center DENIC überprüfen. Die Verfügbarkeit sagt allerdings nichts darüber aus, ob der gewünschte Domain-Name nicht bereits von dritter Seite geschützt ist. Haben Sie Zweifel, ob Ihre Wunschdomain rechtlich unbedenklich ist, können Sie zunächst eine Markenrecherche anstoßen (zum Beispiel auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes). Wer auf Nummer sicher gehen und Schadensersatzforderungen vermeiden will, sollte einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten.

Urheberrecht Fotos, Videos, Musikstücke oder fremde Texte auf der Homepage zu präsentieren, kann teuer werden. Fast immer müssen hier Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Wer einfach passendes Material aus dem Web herunter lädt und für eigene Zwecke einsetzt, dem drohen hohe Lizenz- und Abmahngebühren. Generell muss der Urheber für eine Verwendung schriftlich um Erlaubnis gebeten werden. Das sind bei Schriftstücken der Autor, bei Grafiken und Animationen der Grafikdesigner und bei Fotomaterial der Fotograf. Ansprechpartner für die Genehmigung von Musikstücken ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Auch bei selbst geschossenen Partybildern müssen alle auf den Bildern abgebildeten Personen einwilligen, da eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegen kann.

Links Rein rechtlich ist es unbedenklich, einen Link von der eigenen Website auf die Homepage eines anderen zu setzen – zumindest solange sich dieser auf seiner Website nicht ausdrücklich dagegen verwahrt oder gar Lizenzgebühren fordert. Prinzipiell gilt der Grundsatz, dass man für eigene Informationen im Internet voll, für fremde dagegen nicht verantwortlich ist. Ausnahme: Der Webseiten-Betreiber gibt die Inhalte der fremden Seite entweder durch die Art der Verlinkung oder die Art der Darstellung quasi als eigene Meinung wieder. Dann muss er ggf. für diese Inhalte haften. Was aber ist, wenn sich auf verlinkte Seite unbemerkt ändern und sich dort plötzlich rechtswidrige Inhalte wie Beleidigungen oder Kinderpornographie befinden?
Da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt, sollten vorsorglich regelmäßig Link-Checks durchgeführt und verdächtige Adressen umgehend entfernt werden. Wichtig: Ein so genannter „Disclaimer“, zu Deutsch „Haftungsausschluss“, der eine Haftung für Links auf fremde Webseiten ausschließen soll, entbindet den Betreiber nicht von seiner juristischen Verantwortung. Er gilt vor Gericht lediglich als Indiz, sich von rechtswidrigen Inhalten fremder Websites zu distanzieren.

Impressumsangaben Nur wer seinen Webauftritt zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken nutzt, ist von der Impressumspflicht befreit. Doch bereits die Vorstellung der eigenen beruflichen Laufbahn mit Kontaktadresse kann den erlaubten Rahmen sprengen. Da die Abgrenzung im Einzelfall schwierig ist, sollten auch auf rein privaten Webseiten zumindest Name und Adresse leicht zu finden sein. Wie die Informationspflichten im Impressum im Einzelnen lauten, steht §5 des Telemediengesetzes (TMG).