Wer in seinem Unternehmen für ausreichenden Datenschutz sorgt, sollte das auch nach außen verständlich dokumentieren.
Dazu dient
1. Eine Datenschutzerklärung, die für den Laien verständliche Hinweise enthält, jeden Fachbegriff erläutert und sichtbar auf der Homepage platziert ist.
2. Bei der Übertragung personenbezogener Daten für eine SSL-Verschlüsselung der Datenverbindung sorgen. Diese ist für den Nutzer an „https“ in der Adresszeile des Browsers und am „Vorhängeschloss-Symbol“ erkennbar.
3. Ausführlich auf die Verwendung von Cookies und Tracking-Portale wie z.B. bei Google Analytics hinweisen. Im Vorgriff auf eine anstehende europäische E-Privacy Richtlinie dafür sorgen, dass Cookies nur nach Zustimmung des Homepagebesuchers gespeichert werden können. Dies könnte dann z.B. durch das Anklicken eines speziellen Banners oder Buttons erfolgen.
4. Nur für den jeweiligen Zweck notwendige personenbezogene Daten sammeln.
5. Eine konkrete Adresse im Unternehmen nennen (wenn vorhanden, den internen oder externen Datenschutzbeauftragten), an die sich Besucher der Homepage bei Datenschutzfragen wenden können.