Archive for 16.07.2012

16
Jul

Dürfen Unternehmen meine IP-Adresse speichern?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Software, Sonstige Fragen

Obwohl umstritten, gehen die Aufsichtsbehörden davon aus, dass IP-Adressen zu den personenbezogen Daten zählen. Sie unterliegen damit dem deutschen Datenschutzrecht. Eindeutig ist die Rechtslage, wenn Webseitenbetreiber IP-Adressen mit personenbezogenen Daten zusammenführen und so den direkten Personenbezug selbst herstellen. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Shopbetreiber bei einer Bestellung die IP-Adresse des Kunden zusammen mit dessen Bestelldaten speichert.

Nach § 13 Abs. 1 TMG muss der Webseitenbetreibers die Nutzer „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art und Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten….“in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“. Analysen des Nutzungsverhaltens mit ungekürzten IP-Adressen sind nur mit der bewussten und eindeutigen Einwilligung des Nutzers möglich. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen vor. Ein solcher Verstoß kann mit Bußgeldern geahndet werden und Unterlassungsklagen der Betroffenen nach sich ziehen.

Was aber gilt in den Fällen, in denen IP-Adressen automatisch in Server Logfiles protokolliert oder von Tracking-Tools zur anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens gespeichert werden? „In Logfiles ist so weit wie möglich auf personenbeziehbare Daten (insbesondere IP-Adressen) zu verzichten“, so das Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). In der Praxis sind die IP-Adressen unverzüglich durch ein nicht zurück auflösbares Kennzeichen zu ersetzen. Es gibt Software, die diese Anonymisierung automatisch vornehmen kann.

Eine immer aktueller werdende Frage angesichts der Lokalisierung von Personen mit Smartphones ist die Frage, ob IP-Adressen für eine Geolokalisierung im Rahmen der Analyse von Nutzungsverhalten verwendet werden dürfen. Auch hier hat das ULD Stellung bezogen. Danach erfordert eine Geolokalisierung mit vollständigen IP-Adressen zur Analyse des Nutzungsverhaltens die bewusste und eindeutige Einwilligung des Nutzers. Liegt diese nicht vor, muss die IP-Adresse so gekürzt werden, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden kann.

16
Jul

Ich habe bei einem Online-Händler bestellt und erhalte plötzlich Newsletter – ist das erlaubt?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Sonstige Fragen

Für den Erhalt eines Newsletters muss ein Kunde sein persönliches Einverständnis erklären. Dies geschieht, indem der Kunde beim Besuch der Webseite ein entsprechendes Kästchen ankreuzt. Er erhält daraufhin eine Mail, in der er seine Zustimmung mit Rücksendung an den Online-Händler bestätigt (Double Opt-In-Zustimmung). Zugleich wird er darauf aufmerksam gemacht, dass er der Newsletter-Sendung jederzeit wiedersprechen kann. Auch der Newsletter selbst sollte in jeder Ausgabe einen Link zur Abbestellung enthalten.

Es kann auch eine Abbestellung per Mail erfolgen und der Online-Händler aufgefordert werden, nach § 34 BDSG alle zur Person des Kunden gespeicherten Daten zu löschen oder zu sperren. Da eine Bestellung erfolgt ist, müssen die personenbezogenen Daten bis zum Ablauf gesetzlich vorgeschriebener Aufbewahrungspflichten gesperrt werden.

16
Jul

Google Analytics: Dürfen Google und Webseitenbetreiber meine Daten speichern?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Privatsphäre, Verbraucherschutz

Grundsätzlich gibt es zwei Fälle, die dem Webseitenbetreiber eine Speicherung personenbezogener Daten erlaubt:

1. Es liegt eine schriftliche und freiwillig erteilte Erlaubnis des Betroffenen vor. Zuvor muss der Webeseitenbetreiber den Zweck der Speicherung genau benannt haben. Die Einwilligung muss jederzeit widerrufen werden können. Ab Zugang eines Widerrufs darf die Person, der gegenüber die Einwilligung zunächst erteilt wurde, die Daten des Betroffenen nicht mehr verwenden.

2. Es gibt eine gesetzliche Erlaubnis. Ein typischer Fall ist die Verwendung von personenbezogenen Daten zur Abwicklung eines Vertragsverhältnisses. Soweit die Daten hierfür wirklich und zwingend erforderlich (und nicht nur nützlich!) sind, besteht in aller Regel eine gesetzliche Erlaubnis.

Folge: Diese Voraussetzungen zur Datenspeicherung müssen natürlich auch beim Speichern von Nutzungsprofilen (Webtracking) wie z.B. Google Analytics erfüllt sein. So sind neben der Widerspruchsmöglichkeit den Seitenbesuchern technische Möglichkeiten anzubieten, Tracking von vornherein ganz zu verhindern. Zudem sollten die Webseitenbetreiber dafür sorgen, dass die IP-Adressen nur gekürzt – also anonymisiert – erfasst werden. Die genaue Vorgehensweise mit Links zum Herunterladen entsprechender Tools sollte in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden.

16
Jul

Wie erkenne ich seriöse Anbieter im Internet?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Internet, Sonstige Fragen, Verbraucherschutz

Hinter sogenannten Schäppchenpreisen verbergen sich oft skrupellose Abzocker. Denn kein Internet-Shopbetreiber hat etwas zu verschenken. So prüfen Sie die Anbieter:

1. Sicherheits-Siegel wie „Trusted Shops“ stehen für seriöse Anbieter. Das Anklicken auf diese Siegel sollte zur Webseite des Siegelausstellers führen. Dort erfahren sie die Prüfkriterien.

2. Gefälschte Sicherheitszeichen sind in der Regel einfach nur in die Webseite reinkopierte Bilder. Ein Anklicken führt nicht zu jeweiligen Webseite.

3. Existiert kein Siegel, ist der Shop zu googeln, um gezielt nach Bewertungen von Kunden suchen zu können. Geben Sie die Web-Adresse des fraglichen Shops in die Suchmaschine plus das Kriterium “Betrug” oder “Bewertung” ein.

4. Ein seriöser Anbieter hat ein genaues Impressum – mit Firmennamen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, nennt den Unternehmensverantwortlichen und den für den Inhalt der Webseite Verantwortlichen sowie Firmensitz und Gerichtsstand, Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

5. Im Zweifelsfall sind angegebene Daten zu prüfen. Denn bisweilen stimmen z.B. die Anschrift-Daten nicht und /oder die Steuernummer wird von anderen Webshops übernommen. Es hilft eine Suchmaschinen-Abfrage.

6. Seriöse Firmen kann man immer während der normalen Geschäftszeiten auch telefonisch erreichen.

7. Kein seriöser Shop verwendet eine Email-Adresse mit einem Freemail-Account von z.B. yahoo, googlemail oder gmx.net!

8. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) müssen verständlich und nicht widersprüchlich sein. Wie beim Impressum gilt: Lesen Sie sich die AGB genauestens durch!

9. Die Leistungen sollten klar aufgeschlüsselt sein. Achten Sie darauf, dass Gewährleistungs- und Garantiebedingungen sowie Informationen über Rücktritts- und Rückgaberecht übersichtlich online abrufbar sind.

10. Vorauskasse kann angeboten werden, es muss aber mindestens noch einen zweiten sicheren Zahlungsweg geben.

11. Vorsicht, wenn als Zahlungsbedingung lediglich Vorkasse oder Nachnahme möglich sind. Das ist ein starker Hinweis für einen betrügerisch operierenden Shop. Bezahlungen per Western-Union können nicht storniert werden und sind bei Betrug unwiderruflich verloren.

12. Schauen Sie darauf, dass der Produktpreis genau aufgeschlüsselt ist. Auch Lieferkosten und etwaige Zollkosten müssen angegeben werden.

13. Nach der Bestellung der Ware erhalten Sie vom Anbieter eine Email.

14. Die Lieferzeit muss angegeben sein – auf der Website sowie in der Email-Bestellbestätigung.

15. Persönliche Daten und vor allem Kreditkartendaten sollten unbedingt verschlüsselt übertragen werden. Dies erkennt man an einem „https“ in der Adresszeile des Browsers – bei unverschlüsselter Übertragung steht dort „http“.