Wer beispielsweise im Supermarkt oder an der Tankstelle kleinere Beträge wie 4,98 Euro mit der EC-Karte bezahlen will, dem wird bisweilen mitgeteilt, dass eine Kartenzahlung nur ab einem festen Mindestbetrag wie 5, 10 oder auch 20 Euro möglich sei. Das ist rechtens, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine entsprechende Regelung mit Angabe des genauen Mindestbetrages steht. Wird in den AGB lediglich die Möglichkeit einer Kartenzahlung ohne Mindestbetrag genannt, darf der Verkäufer keinen Mindestbeitrag verlangen.
Auch Banken und Kreditkartenunternehmen können für das Abheben am Geldautomaten in ihren AGB Mindestbeträge festsetzen. Dies geschieht allerdings schon automatisch, da eine Auszahlung sowieso nur in Geldscheinen, also ab mindestens 5 Euro, möglich ist.
Tipp: Kleinere Beträge sollten ohnehin wegen steigender Kontogebühren nur in Ausnahmefällen mit der EC-Karte beglichen werden.