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Jul

Darf ein TK-Anbieter seinen Kunden individuelle Produkte anbieten und dazu Kommunikationsdaten analysieren?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Privatsphäre, Verbraucherschutz

Soweit der TK-Anbieter seine Analyse lediglich auf Basis anonymisierter Daten aufbauen möchte, ist dies binnen 7 Tagen unter Nutzung der Verkehrsdaten gemäß § 101 (1) TKG möglich.

Wenn der TK-Anbieter ingegen für die Kundenansparche o. ä. teilnerhmerhbzogenen Verkehrsdaten beötigt, ist eine Einwilligung gemäß § 96 (3) TKG ogligatorsich einzuholen.

Weitere Erkenntnisse kann der TK-Anbieter unter Umständen aus den nach § 97 (2) und (3) TKG erhobenen und für 6 Monate nach Rechnungsschluss gespeicherten Daten erlangen.