Posts Tagged ‘personenbezogen’

01
Jun

Was gibt uns Freiheit – Digitalisierung oder Datenschutz

Written by admin. Posted in Datenschutz, Privatsphäre, Sonstige Fragen

Aufgrund der Digitalisierung ist die gesellschaftliche Entwicklung sowie deren Dynamik so komplex geworden, dass der Einzelne sich weder eine fundierte eigene Meinung dazu bilden noch eine realistische Folgenabschätzung vornehmen kann. Wohlwissend um diesen Sachverhalt postulieren versierte Experten – darunter auch der Verleger vom Handelsblatt Gabor Steingart – trotzdem, dass letztendlich alle Menschen gemeinsam über die Richtung der digitalen Zukunft entscheiden müssen, und wie ein Leben damit konkret aussehen soll. Doch wer übernimmt die Verantwortung für die Bildung der öffentlichen Meinung und wie lässt sich der Diskurs gestalten? Der Datenschutz kann die Basis dafür bilden.

Momentan bombardieren Unternehmen und Wissenschaftler die Menschen mit Zukunftsvisionen darüber, wie einfach und schön sich das Leben zukünftig unter Einsatz von Technologie gestalten lässt. Aber ebenso, wenn auch weniger oft, mit dystopischen Aussichten – etwa, wie massiv in die Privatsphäre eingegriffen werden wird und welche negativen Folgen daraus resultieren können. Eine Konsequenz daraus: Die breite Masse kann sich immer weniger eine Meinung bilden, insbesondere, weil die Diskussion vielfach stark von Interessenvertretern beherrscht und seitens der Hersteller getrieben wird.

16
Jul

Dürfen Unternehmen meine IP-Adresse speichern?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Software, Sonstige Fragen

Obwohl umstritten, gehen die Aufsichtsbehörden davon aus, dass IP-Adressen zu den personenbezogen Daten zählen. Sie unterliegen damit dem deutschen Datenschutzrecht. Eindeutig ist die Rechtslage, wenn Webseitenbetreiber IP-Adressen mit personenbezogenen Daten zusammenführen und so den direkten Personenbezug selbst herstellen. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Shopbetreiber bei einer Bestellung die IP-Adresse des Kunden zusammen mit dessen Bestelldaten speichert.

Nach § 13 Abs. 1 TMG muss der Webseitenbetreibers die Nutzer „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art und Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten….“in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“. Analysen des Nutzungsverhaltens mit ungekürzten IP-Adressen sind nur mit der bewussten und eindeutigen Einwilligung des Nutzers möglich. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen vor. Ein solcher Verstoß kann mit Bußgeldern geahndet werden und Unterlassungsklagen der Betroffenen nach sich ziehen.

Was aber gilt in den Fällen, in denen IP-Adressen automatisch in Server Logfiles protokolliert oder von Tracking-Tools zur anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens gespeichert werden? „In Logfiles ist so weit wie möglich auf personenbeziehbare Daten (insbesondere IP-Adressen) zu verzichten“, so das Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). In der Praxis sind die IP-Adressen unverzüglich durch ein nicht zurück auflösbares Kennzeichen zu ersetzen. Es gibt Software, die diese Anonymisierung automatisch vornehmen kann.

Eine immer aktueller werdende Frage angesichts der Lokalisierung von Personen mit Smartphones ist die Frage, ob IP-Adressen für eine Geolokalisierung im Rahmen der Analyse von Nutzungsverhalten verwendet werden dürfen. Auch hier hat das ULD Stellung bezogen. Danach erfordert eine Geolokalisierung mit vollständigen IP-Adressen zur Analyse des Nutzungsverhaltens die bewusste und eindeutige Einwilligung des Nutzers. Liegt diese nicht vor, muss die IP-Adresse so gekürzt werden, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden kann.

16
Jul

Google Analytics: Dürfen Google und Webseitenbetreiber meine Daten speichern?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Privatsphäre, Verbraucherschutz

Grundsätzlich gibt es zwei Fälle, die dem Webseitenbetreiber eine Speicherung personenbezogener Daten erlaubt:

1. Es liegt eine schriftliche und freiwillig erteilte Erlaubnis des Betroffenen vor. Zuvor muss der Webeseitenbetreiber den Zweck der Speicherung genau benannt haben. Die Einwilligung muss jederzeit widerrufen werden können. Ab Zugang eines Widerrufs darf die Person, der gegenüber die Einwilligung zunächst erteilt wurde, die Daten des Betroffenen nicht mehr verwenden.

2. Es gibt eine gesetzliche Erlaubnis. Ein typischer Fall ist die Verwendung von personenbezogenen Daten zur Abwicklung eines Vertragsverhältnisses. Soweit die Daten hierfür wirklich und zwingend erforderlich (und nicht nur nützlich!) sind, besteht in aller Regel eine gesetzliche Erlaubnis.

Folge: Diese Voraussetzungen zur Datenspeicherung müssen natürlich auch beim Speichern von Nutzungsprofilen (Webtracking) wie z.B. Google Analytics erfüllt sein. So sind neben der Widerspruchsmöglichkeit den Seitenbesuchern technische Möglichkeiten anzubieten, Tracking von vornherein ganz zu verhindern. Zudem sollten die Webseitenbetreiber dafür sorgen, dass die IP-Adressen nur gekürzt – also anonymisiert – erfasst werden. Die genaue Vorgehensweise mit Links zum Herunterladen entsprechender Tools sollte in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden.