02
Jul

„Sie haben gewonnen“. Was heißt das, wenn ich einen solchen Brief bekomme?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Internet, Privatsphäre, Verbraucherschutz

Egal ob die angeblich frohe Botschaft „ Sie haben gewonnen“ per Post, Telefon oder Email ins Haus flattert, es ist immer höchste Vorsicht geboten. Können Sie sich nicht an die Teilnahme bei einem entsprechenden Gewinnspiel erinnern oder ist der Veranstalter nicht bekannt, gibt es nur Eines: Ab in den Papierkorb damit oder schnell den Telefonanruf beenden. Beispiele: Finger weg von folgenden „Gewinnen“:

Masche 1: Der postalisch oder per Email angekündigte Gewinn z.B. einer Reise gilt nur für die 1.Person. Der Preis für die Zubuchung der 2. Person ist völlig überhöht. Wird  keine 2. Person dazu gebucht, ist ein heftiger Einzelzimmerzuschlag fällig. Fast immer landen die Gewinner in einem Hotel weit außerhalb der als Reiseziel genannten Stadt. Bei Nebenkosten wie Ausflüge oder Verpflegung wird kräftig zur Kasse gebeten. Bei sogenannten Kaffeefahrten werden die Gewinner in stundenlangen Verkaufsgesprächen zum Kauf minderwertiger und zu teurer Ware überredet. Folge: Die gewonnene Reise ist teurer als bei einer Buchung im Reisebüro.

Masche 2: Besonders beliebt ist der Gewinn eines preiswerten Handy-Tarifs. Grundgebühr und Abschlussgebühr entfallen. Im Gegenzug muss  jedoch ein ” kostenloser “ Vertrag über 24 Monate unterschrieben werden. Die Tarife für die Verbindungskosten liegen dann meist weit über dem Durchschnitt.

Masche 3: Um mehr über den Gewinn zu erfahren, muss ein Anhang in der Mail geöffnet werden, der Trojaner zum Ausspähen der Festplatte enthält und Online-Kontoabbuchungen des Betrügers ermöglicht.

Masche 4: Die Betrüger rufen wahllos Nummern an, um auf potenzielle Gewinnspiel-Teilnehmer zu treffen. Vor allem bei großen, bundesweit ausgeschriebenen Verlosungen sind die Chancen nicht schlecht, einen tatsächlichen Teilnehmer zu erwischen. Dann gaukeln sie einen großen Gewinn vor, um richtig abzocken zu können. Die „Gewinner“ sollen teure Hotlines anrufen, auf denen die vermeintlichen Gewinner minutenlang in Warteschleifen gehalten werden. Vom Gewinn ist letztlich nichts zu sehen. Auf der Telefonrechnung wartet hingegen eine teure Überraschung.

Gegen dubiose Anbieterfirmen mit Rechtsmitteln vorzugehen, hat oft wenig Aussicht Erfolg. Entweder sitzen sie im Ausland und sind nur schwer zu belangen, oder sie sind nach kurzer Zeit wieder vom Markt verschwunden, um unter neuem Namen und Adresse mit gleicher Masche erneut abzuzocken.

Tipp: Die Stiftung Warentest bietet gegen eine kleine Gebühr eine Liste unseriöser Anbieter. Bei zu hohen Telefonrechnungen und Kontoabbuchung zunächst den kompletten Betrag per Rücklastschrift zurückholen. Anschließend den Betrag ohne den strittigen Posten überweisen. Wie viel die Hotline genau abkassiert hat, erkennt man dabei auf jeder Rechnung unter dem Punkt Mehrwertdienste.  Zugleich ist der Telefonanbieter vom Grund der Teilzahlung zu unterrichten. Erfolgen Mahnungen bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Dann entscheidet das Gericht, ob z.B. der Tatbestand „Wucher“ vorliegt.

14
Jun

Warum Datenschutz gerade für Kinder so wichtig ist

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Privatsphäre

Kinder und Jugendliche werden zunehmend Opfer von Internet-Mobbing, auch Cybermobbing genannt. Die Ursachen und psychologischen Folgen bei den Betroffenen sind vielschichtig und reichen von verschwiegener Verzweiflung, insbesondere Angst sich Eltern, Freunden  und Lehrern anzuvertrauen, bis hin zum psychischen Erkranken, völliger Isolation und sogar Selbstmord. Eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema – und zwar im Elternhaus und in der Schule von der ersten Klasse an – ist deshalb unumgänglich.

Auf dem Schulhof einem missliebigen Klassenkameraden Schläge anzudrohen und dann auch zuzuschlagen oder auch einfach nur dumme Sprüche vermeintlich Schwächeren ins Gesicht zu sagen, ist längst nicht mehr die einzige Möglichkeit der Machtdemonstration. Vielfach ist das viel subtilere Cybermobbing zur direkten Waffe geworden.

Breites Feld für tyrannisierende Mobbing-Aktivitäten
So nutzen Kinder und Jugendliche immer häufiger Internet und Web-fähige Mobiltelefone, um über soziale Netzwerke wie beispielsweise “Facebook“ und „Wer kennt wen“  ihre Opfer bloßzustellen und zu schikanieren. Nicht nur der heimische Computer, sondern vor allem die multimediale Ausstattung der modernen Smartphones und Mobiltelefone mit Foto- und Videokamera, Sprachaufzeichnungsmöglichkeit und Internetzugang geben jungen Menschen dazu reichlich Möglichkeiten.

Sie wählen Internet E-Mails, Online-Communities, Mikrobloggs, Chatrooms, Instant Messenger, Diskussionsforen, Gästebücher und Boards, Video- und Fotoplattformen, Websites und andere Anwendungen für ihre tyrannisierenden Mobbing-Aktivitäten. Die Anlässe dazu sind vielfältig und klingen für die Erwachsenenwelt teilweise  banal. Äußere Merkmale wie Kleidung oder sozialer Status, aber auch das individuelle Verhalten in der Klassengemeinschaft wie vermeintliches Strebertum oder pure Ausländerfeindlichkeit können Anlass für Cyber-Attacken sein. Das zeigen auch diverse Untersuchungen.

Multiplikator-Effekte nicht unterschätzen

Laut der inzwischen schon zwei  Jahre alten „Jim-Studie“  war Cybermobbing schon 2010 für 25 Prozent der jungen Menschen zwischen 12 und  19 Jahren ein Problem. 15 Prozent berichteten, dass von ihnen schon einmal ohn ihre Zustimmung peinliche Bilder oder Videos im Internet verbreitet wurden. Gegenüber der direkten körperlichen Machtdemonstration besonders schlimm ist der sogenannte Multiplikatoreffekt. Denn Cybermobbing hat keine zeitliche Begrenzung und erfordert keinen direkten Kontakt zum Opfer. Eine unbekannte Zahl  von Internet-Nutzern kann Anschuldigungen, Videos und Fotos verfolgen, sie kommentieren und weiter verbreiten. Umfang und Auswirkungen der Veröffentlichungen zum Nachteil der Opfer sind damit weder zu steuern, noch sind sie überschaubar.

Psychische Erkrankungen sind oft die Folge

Für die Opfer können die Internetattacken fatale Folgen mit einer Vielzahl an Symptomen haben. Kinder und Jugendliche sind häufig bedrückt, ungewöhnlich schweigsam oder nervös und angespannt. Viele von ihnen  leiden unter schwerwiegenden psychischen, psychosomatischen und sozialen Folgen wie Schlaf- und Lernstörungen, Schulangst, Depression, Selbstverletzungen oder körperlichen Erkrankungen. Selbst Fälle von Selbstmorden sind inzwischen bekannt.

Gleichzeitig erfüllt sich die Machtposition der Cyber-Mobber. Sie haben ihr Ziel erreicht. Die Opfer fühlen sich unterlegen und ausgeliefert. Das fordert nicht selten zu neuen Taten auf.

Fazit: Insbesondere Eltern haben oft keine Vorstellung davon, was Cybermobbing bedeutet. Hier müssen sie von staatlichen Stellen für das Thema sensibilisiert werden. Schulen und verstärkt zu gründende kommunale Einrichtungen sind aufgefordert, Kindern sowie Jugendlichen konkrete  Hilfe und Aufklärung bei laxem Umgang mit den eigenen Daten anzubieten. Insbesondere sollten Informationen über die Folgen fester Bestandteil  des Schulunterrichtes werden – und zwar von der ersten Klasse in den Grundschulen an. Unterstützung dazu gibt es von Verbänden und Unternehmen, die sich dem Datenschutz verschrieben haben.

12
Jun

Ganz schon app-gebrüht, was da so passiert

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Privatsphäre, Social Media, Software, Sonstige Fragen

Smartphones und Computer Tablets bergen jede Menge unerwartete Tücken, die nach der Installation von sogenannten „Apps“ entstehen können. Das sind  kleine Anwendungsprogramme, die Smartphone- und Tablets-Nutzer auf ihren mobilen Endgeräten herunterladen können, um sich damit den Alltag oder verschiedene Aufgaben zu erleichtern. Solche Apps prognostizieren beispielsweise auf Fingertipp das Wetter für die nächsten Tage am aktuellen Standort, präsentieren brandaktuelle Fußballergebnisse, zeigen das örtlich nächste gut bewertete Restaurant und bieten ein buntes Angebot für Spielefans jeden Alters. Viele Apps werden zwar kostenlos angeboten, dahinter steckt jedoch bei einigen Programmen die klassische Abofalle.

Gratis App bedeutet nicht „Alles gratis“

Denn trotz kostenlosem Download der App für den User, soll sich für den jeweiligen Anbieter die Erstellung der App auszahlen. Dies geschieht mit Hilfe von Werbung. Zum Teil lauern hinter den Einblendungen allerdings Kosten- und Abofallen, die beim Antippen sofort zuschlagen und sich später auf der Mobilfunkrechnung des neugierigen Nutzers wiederfinden. Selbst bei Spielen für Kinder schrecken App-Anbieter und Werbetreibende nicht vor versteckten Kostenfallen zurück. Für die Kids nicht überschaubar, landeten diese oft bei kostenpflichtigen Spielen oder wurden mit eingeblendeten Werbeflächen neugierig gemacht.

Die Fallen: Einige dieser Werbeanzeigen übertragen automatisch die Kennnummer des Handys sobald sie berührt werden. Damit können Abzocker hinter der Anzeige über die Handyrechnung Geld abbuchen lassen. Was viele nicht wissen: Vielfach kaufen Telekommunikationsunternehmen die Forderungen für einen geringeren Preis auf, um sie dann als eigenen Anspruch geltend zu machen. Für den Verbraucher ist damit das Geld bei einer Abbuchungserlaubnis erst einmal weg.

Kinder stehen auch auf dem „Speiseplan“

Leider haben viele Abzocker vor allem auf Kids auf dem „Speiseplan“. Schließlich überlassen die Eltern ihr Handy gerne mal dem Nachwuchs, damit dieser sich auch mit der neuen Technik vertraut macht oder aber bei einem Restaurantbesuch, wenn das Essen auf sich warten lässt. Beliebte Apps bei den kleinen Handynutzern sind „Sprechender Kater Tom“ oder „Talking Gina“. Diese und viele andere kostenlose Apps finanzieren sich durch Anzeigen, die laufend in der App auftauchen. Das ist meistens der Moment in dem die Kinder sagen: „Das geht nicht mehr weiter!“ Wenn aber das Kind nun statt die Eltern zu fragen, versehentlich auf den falschen Button klickt, schließt es ein Abo ab – und die Eltern sind künftig im Extremfall bis zu 30 Euro im Monat los.

Bemerkt der Handykunde frühzeitig, dass ein zu hoher Betrag eingezogen wurde, kann er sein Geld zurückbuchen und Widerspruch gegen die Forderungen für die Abofalle einlegen. Allerdings hat er dann seine Handyrechnung nicht komplett bezahlt. Regressanforderungen des Telekommunikationsanbieters sind nicht ausgeschlossen. Spätestens dann sollte man einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.

Leider fällt es vielen Handynutzern erst viel später auf, dass Sie in die „Falle getappt“ sind. Das liegt vor allem daran, dass die wenigsten Nutzer in der Regel die eigene Telefonrechnung exakt prüft. Hier wird oft nur eine Plausibilitätsprüfung gemacht nach dem Motto: „65 Euro passt“. Hier bieten sich also Flatrates an, die Festnetz, Mobil und Datenpakete enthalten, weil diese eine klare Kostenkontrolle ermöglichen.

Abo-Bestätigung, die keine ist

Da die Anbieter  aber vom Gesetz gezwungen sind, über ein abgeschlossenes Abo zu informieren, erhalten Nutzer oft nur eine unklare Nachricht wie: „Die neuesten Spiele fuer dein Handy. Mit der Flatrate unbegrenzt runterladen.“ Dass damit ein Abo abgeschlossen wurde, ist für den Betroffenen nicht zu erkennen.

Wichtig ist es daher vor allem, präventiv tätig zu sein. Kleinkinder sollten ein Smartphone nur dann in die Hand bekommen, wenn die Funktion „Mobile Daten“ ausgeschaltet ist. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass mit einem einfachen Klick auf  Apps oder Banner schon Kosten entstehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bei seinem Netzanbieter (O2, Vodafone, Telekom) eine Drittanbietersperre zu beantragen. Zwar können nicht alle Anbieter diese Sperre einrichten, aber Fragen kostet bekanntlich nichts. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Netzbetreiber unterbinden dann den Forderungseinzug, damit Drittanbieter nicht mehr über Ihre Handy-Rechnung Abopreise berechnen dürfen.