15
Aug

Was ist denn der „Streisand-Effekt“?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Privatsphäre, Sonstige Fragen

Dieses Phänomen geht auf die weltbekannte Barbara Streisand zurück. Der in New York geborene Star ist eine US-Musikerin und Schauspielerin. Streisand ist eine der kommerziell und künstlerisch erfolgreichsten Sängerinnen in der Branche. Nun hat man bei so großem Ruhm auch immer mit vielen Reaktionen auf bestimmte Aktionen zu rechnen.

Barbara Streisand hatte auf dem Rechtsweg versucht die Veröffentlichung eines Bildes Ihrer Villa zu verhindern. Auf diesem Bild konnte die fortschreitende Erosion an der kalifornischen Küste deutlich gemacht werden. Streisand verklagte den Fotografen Kenneth Adelman und die Website Pictopia.com 2003 erfolglos auf 50 Millionen US-Dollar. Damit stellte sie aber erst die Verbindung zwischen sich und dem abgebildeten Gebäude her, woraufhin sich das Foto nach dem Schneeballprinzip im Internet verbreitete.

Durch die große Aufmerksamkeit, die diesem Bild zu teil wurde, wurde es über Länder und Kontinente hinweg so schnell verbreitet, das ein Löschen unmöglich war! Wenn durch den Versuch, eine Information zu zensieren, das Gegenteil erreicht wird, also die Information bekannt gemacht wird, spricht man vom „Streisand Effekt“.

02
Aug

Ich möchte wissen, welches Unternehmen Daten über mich hat. Was muss ich tun?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Privatsphäre

Eine umfassende Abfrage eines Einzelnen, welche personenbezogen Daten über ihn alle Unternehmen Deutschlands gespeichert haben, gibt es nicht. Vielmehr muss der Einzelne bei Unternehmen gezielt nachfragen und als Voraussetzung ein berechtigtes Interesse an der Nachforschung darlegen können. Dies ist z.B. bei allen großen Auskunfteien der Fall, aber auch bei Firmen, die im Internet zu Einkaufszwecken aufgesucht wurden sowie bei Arbeitgebern oder Firmen, bei denen man sich beworben hat. Dann ist die nachfragende Person im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „Betroffener“.

Dieser hat nach § 34 (1) BDSG ein Recht auf Auskünfte, welche Daten zu seiner Person gespeichert sind und woher diese Daten stammen. Ferner müssen das angefragte Unternehmen die Empfänger oder Kategorien von Empfängern nennen, an die die Daten weitergeben wurden und auch den Zweck der Datenspeicherung offen legen.

17
Jul

Was muss ich rechtlich bei meiner privaten Webseite beachten?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Internet, Privatsphäre, Sonstige Fragen, Verbraucherschutz

Im Internet gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die Privatpersonen bei der Erstellung und dem Betrieb einer eigenen Homepage beachten sollten.

Domain
Die so genannte „Domain“ darf weder Namens- noch Marken- oder Kennzeichnungsrechte anderer verletzen! Ob die Wunschdomain noch frei ist, kann jeder schnell und kostenlos online über das Deutsche Network Information Center DENIC überprüfen. Die Verfügbarkeit sagt allerdings nichts darüber aus, ob der gewünschte Domain-Name nicht bereits von dritter Seite geschützt ist. Haben Sie Zweifel, ob Ihre Wunschdomain rechtlich unbedenklich ist, können Sie zunächst eine Markenrecherche anstoßen (zum Beispiel auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes). Wer auf Nummer sicher gehen und Schadensersatzforderungen vermeiden will, sollte einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten.

Urheberrecht Fotos, Videos, Musikstücke oder fremde Texte auf der Homepage zu präsentieren, kann teuer werden. Fast immer müssen hier Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Wer einfach passendes Material aus dem Web herunter lädt und für eigene Zwecke einsetzt, dem drohen hohe Lizenz- und Abmahngebühren. Generell muss der Urheber für eine Verwendung schriftlich um Erlaubnis gebeten werden. Das sind bei Schriftstücken der Autor, bei Grafiken und Animationen der Grafikdesigner und bei Fotomaterial der Fotograf. Ansprechpartner für die Genehmigung von Musikstücken ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Auch bei selbst geschossenen Partybildern müssen alle auf den Bildern abgebildeten Personen einwilligen, da eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegen kann.

Links Rein rechtlich ist es unbedenklich, einen Link von der eigenen Website auf die Homepage eines anderen zu setzen – zumindest solange sich dieser auf seiner Website nicht ausdrücklich dagegen verwahrt oder gar Lizenzgebühren fordert. Prinzipiell gilt der Grundsatz, dass man für eigene Informationen im Internet voll, für fremde dagegen nicht verantwortlich ist. Ausnahme: Der Webseiten-Betreiber gibt die Inhalte der fremden Seite entweder durch die Art der Verlinkung oder die Art der Darstellung quasi als eigene Meinung wieder. Dann muss er ggf. für diese Inhalte haften. Was aber ist, wenn sich auf verlinkte Seite unbemerkt ändern und sich dort plötzlich rechtswidrige Inhalte wie Beleidigungen oder Kinderpornographie befinden?
Da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt, sollten vorsorglich regelmäßig Link-Checks durchgeführt und verdächtige Adressen umgehend entfernt werden. Wichtig: Ein so genannter „Disclaimer“, zu Deutsch „Haftungsausschluss“, der eine Haftung für Links auf fremde Webseiten ausschließen soll, entbindet den Betreiber nicht von seiner juristischen Verantwortung. Er gilt vor Gericht lediglich als Indiz, sich von rechtswidrigen Inhalten fremder Websites zu distanzieren.

Impressumsangaben Nur wer seinen Webauftritt zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken nutzt, ist von der Impressumspflicht befreit. Doch bereits die Vorstellung der eigenen beruflichen Laufbahn mit Kontaktadresse kann den erlaubten Rahmen sprengen. Da die Abgrenzung im Einzelfall schwierig ist, sollten auch auf rein privaten Webseiten zumindest Name und Adresse leicht zu finden sein. Wie die Informationspflichten im Impressum im Einzelnen lauten, steht §5 des Telemediengesetzes (TMG).

16
Jul

Google Analytics: Dürfen Google und Webseitenbetreiber meine Daten speichern?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Privatsphäre, Verbraucherschutz

Grundsätzlich gibt es zwei Fälle, die dem Webseitenbetreiber eine Speicherung personenbezogener Daten erlaubt:

1. Es liegt eine schriftliche und freiwillig erteilte Erlaubnis des Betroffenen vor. Zuvor muss der Webeseitenbetreiber den Zweck der Speicherung genau benannt haben. Die Einwilligung muss jederzeit widerrufen werden können. Ab Zugang eines Widerrufs darf die Person, der gegenüber die Einwilligung zunächst erteilt wurde, die Daten des Betroffenen nicht mehr verwenden.

2. Es gibt eine gesetzliche Erlaubnis. Ein typischer Fall ist die Verwendung von personenbezogenen Daten zur Abwicklung eines Vertragsverhältnisses. Soweit die Daten hierfür wirklich und zwingend erforderlich (und nicht nur nützlich!) sind, besteht in aller Regel eine gesetzliche Erlaubnis.

Folge: Diese Voraussetzungen zur Datenspeicherung müssen natürlich auch beim Speichern von Nutzungsprofilen (Webtracking) wie z.B. Google Analytics erfüllt sein. So sind neben der Widerspruchsmöglichkeit den Seitenbesuchern technische Möglichkeiten anzubieten, Tracking von vornherein ganz zu verhindern. Zudem sollten die Webseitenbetreiber dafür sorgen, dass die IP-Adressen nur gekürzt – also anonymisiert – erfasst werden. Die genaue Vorgehensweise mit Links zum Herunterladen entsprechender Tools sollte in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden.

04
Jul

5 Tipps zum Thema Datenschutz im Web

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Privatsphäre, Sonstige Fragen

Wer in seinem Unternehmen für ausreichenden Datenschutz sorgt, sollte das auch nach außen verständlich dokumentieren.
Dazu dient

1. Eine Datenschutzerklärung, die für den Laien verständliche Hinweise enthält, jeden Fachbegriff erläutert und sichtbar auf der Homepage platziert ist.

2. Bei der Übertragung personenbezogener Daten für eine SSL-Verschlüsselung der Datenverbindung sorgen. Diese ist für den Nutzer an „https“ in der Adresszeile des Browsers und am „Vorhängeschloss-Symbol“ erkennbar.

3. Ausführlich auf die Verwendung von Cookies und Tracking-Portale wie z.B. bei Google Analytics hinweisen. Im Vorgriff auf eine anstehende europäische E-Privacy Richtlinie dafür sorgen, dass Cookies nur nach Zustimmung des Homepagebesuchers gespeichert werden können. Dies könnte dann z.B. durch das Anklicken eines speziellen Banners oder Buttons erfolgen.

4. Nur für den jeweiligen Zweck notwendige personenbezogene Daten sammeln.

5. Eine konkrete Adresse im Unternehmen nennen (wenn vorhanden, den internen oder externen Datenschutzbeauftragten), an die sich Besucher der Homepage bei Datenschutzfragen wenden können.