30
Jul

E-Commerce: EU-Verbraucherrecht macht es Händlern recht

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz

Gerne lässt man sich an einem verregneten Sonntag dazu hinreißen das ein oder andere Online-Schnäppchen mit einem einfachen Klick zu ordern. Schon am Dienstag ist die Euphorie dann aber verflogen, wenn der gewünschte Artikel so gar nicht der eigenen Vorstellung entspricht. Wie es sich mit dem Widerruf und den anschließenden Retourkosten verhält, hat der Gesetzgeber im Juni 2014 neu normiert: Grundsätzlich wird nun der Kunden zur Kasse gebeten. Doch die Realität hat Erbarmen.
Die Gesetzeslage in Kürze: Das deutsche Widerrufsrecht ist im Juni auf Grundlage einer EU-Verbraucherrichtlinie harmonisiert worden, sodass im Grundsatz (gemäß § 357 Abs. 6 BGB) der Kunde – nachdem er den Widerruf binnen 14 Tagen ausdrücklich erklärt hat – die Kosten der Rücksendung übernimmt, wenn der Online-Händler vorab auf die beidseitigen Pflichten im Widerrufsfalle hingewiesen und nicht die eigenhändige Kostendeckung zugesagt hat.

Statistik Ruecksendekosten Bernd Fuhlert

06
Mai

Ohne Datenschutz der Willkür ausgeliefert!

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Privatsphäre, Verbraucherschutz

Bei Mord ist das Opfer tot. Dies ist unausweichlich. Rufmord mündet in eine zerstörte Reputation, ein lebloses Renommee, den Endpunkt gesellschaftlicher Wahrnehmung. Schluss, aus. Es ist die Sackgasse öffentlicher Wertschätzung. Wer dies beschönigt, sagt nicht die Wahrheit. Es ist ein Dead End, wie der englische Begriff für Sackgassen so treffend lautet.

Das Internet sei eine Nebenwelt, so heißt es, sozusagen eine Wirklichkeit mit doppeltem Boden. Das ist falsch. Es gibt keine virtuelle Realität. Wer das glaubt, der glaubt auch an Gespenster. Wer das glaubt, der bildet sich auch ein, seine personenbezogenen Daten hätten nichts mit ihm zu tun. Hier das körperliche Leben, dort die Phantasie der nicht greifbaren Informationen?

15
Feb

YouNow.com – ein Einfallstor für Fremde?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Privatsphäre, Sonstige Fragen, Verbraucherschutz

Ein Blick ins Kinderzimmer, der sollte Eltern, Freunden und Spielkameraden vorbehalten bleiben. Und die meisten Heranwachsenden sind durchaus scheu, wenn es um ihre Privatsphäre geht und lassen Mutter und Vater bisweilen und unwillig in ihren ganz privaten Lebensraum. Rasch wird dies, oft in vorausschauender Erwartung einer elterlichen Bemerkung oder gar Ermahnung als Eindringen verwehrt.

Umso verwunderlicher, dass die Streaming-Plattform YouNow.com mit großem Erfolg gerade dort ihr größtes Potential findet: Im Lebensraum der Kids und Teenager. Jeder kann auf YouNow einen Kanal öffnen und mit Notebook-Kamera oder Webcam, Tablet oder Smartphone anderen Einblick geben. Und das ganz ohne Alters-Check, denn zur Anmeldung genügt ein Facebook, Twitter oder Google+-Account. Zusehen kann man sogar ganz anonym, was den Verdacht bestärkt, dass im Publikum Platz für Päderasten ist.

29
Jul

Darf ein TK-Anbieter seinen Kunden individuelle Produkte anbieten und dazu Kommunikationsdaten analysieren?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Privatsphäre, Verbraucherschutz

Soweit der TK-Anbieter seine Analyse lediglich auf Basis anonymisierter Daten aufbauen möchte, ist dies binnen 7 Tagen unter Nutzung der Verkehrsdaten gemäß § 101 (1) TKG möglich.

Wenn der TK-Anbieter ingegen für die Kundenansparche o. ä. teilnerhmerhbzogenen Verkehrsdaten beötigt, ist eine Einwilligung gemäß § 96 (3) TKG ogligatorsich einzuholen.

Weitere Erkenntnisse kann der TK-Anbieter unter Umständen aus den nach § 97 (2) und (3) TKG erhobenen und für 6 Monate nach Rechnungsschluss gespeicherten Daten erlangen.

24
Jul

Verstößt der „Like it“ Button von Facebook gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen bzw. Marktverhalten?

Written by Bernd Fuhlert. Posted in Datenschutz, Internet, Privatsphäre, Social Media

Der „Like it“ Button bewirkt einen Abruf von Daten auf den Facebook Servern. Dabei wird zurzeit ein Cookie von Facebook gesetzt. Wenn der Nutzer beim weiteren Surfen im Netz Seiten aufruft, die ebenfalls Facebook eingebunden haben, kann Facebook den Cookie wieder auslesen und damit den Nutzer reidentifizieren bzw. den Weg des Users im Web nachverfolgen. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich beim dem im Cookie enthaltenen Daten um Nutzungsdaten gemäß § 15 (1) Nr. 1 TMG.