Angesichts der nun schon jahrelang stattfindenden Debatte um Niedrig- und Minuszinsen, (dies in Folge von bzw. in Verbindung mit) der sich immer weiter aufblähenden Staatsverschuldungen und den -zum Teil daraus folgenden- Problemen der Versicherer auch nur die Garantiezinsen für ihre bestehenden Verträge zu erwirtschaften, sollten Sie sich einmal mit der Sicherheit Ihrer Lebens- und Rentenversicherungsverträge beschäftigen. Denn was geschieht mit Ihrer Altersvorsorge, wenn Ihr Lebens- oder Rentenversicherer aufgrund der oben genannten Probleme in eine ernste Schieflage gerät?
Dieses Szenario regelt der §314 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Er zeigt auf, was die oberste Finanz-Aufsichtsbehörde (BaFin) im Falle der drohenden Insolvenz eines Versicherungsunternehmens anordnen kann. Die wesentlichen Zitate sind in ihrer Brisanz: Weiterlesen